INTERNETRECHTSLAGE
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden,
dass man durch die Anbringung bzw. Ausbringung von Links, die Inhalte
der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das
Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, dass man sich
ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten Seite, bzw. des gesamten
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Seit dem 01.01.2002
wird in Deutschland die EU Richtlinie 2003/31/EG über rechtliche
Aspekte der Teledienste mit dem "Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz
(EGG) umgesetzt. Dafür muss das deutsche Teledienstgesetz entsprechend
angepasst werden. Das TDG neuer Fassung legt nun fest, dass jede Homepage
bestimmte Mindestinformationen zur Verfügung stellen muss. Neben
Name, Anschrift und der e-mail-Adresse werden nunmehr auch Informationen
zur zuständigen Aufsichtsbehörde gefordert. Darüber
hinaus muss der Internet-Anbietende jetzt auch die für ihn einschlägige
Berufsordnung bezeichnen und erläutern, wie der Text der Berufsordnung
für den lnternetnutzer zugänglich ist (vgl. § 6 EGG).